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Artikel 1 der Kirchenordnung

Beschluss der Synode der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 3.11.2005

(Der von der Landessynode ergänzte Passus ist kursiv gesetzt.)

"Die Evangelische Kirche von Westfalen urteilt über ihre Lehre und gibt sich ihre Ordnung im Gehorsam gegen das Evangelium von Jesus Christus, dem Herrn der Kirche.

Sie tut dies im Vertrauen auf den dreieinigen Gott,
der Himmel und Erde geschaffen hat, der Israel zu seinem Volk erwählt hat und ihm die Treue hält,
der in dem Juden Jesus, dem gekreuzigten und auferstandenen Christus, Menschen zu sich ruft
und durch den Heiligen Geist Kirche und Israel gemeinsam zu seinen Zeugen und zu Erben seiner Verheißung macht.

In dieser Bindung und in der darin begründeten Freiheit überträgt sie ihre Ämter, übt sie ihre Leitung aus und erfüllt sie ihre sonstigen Aufgaben."